Zahnärzte

Zahnarzt- / ZahnarzthelferInnenkurse

Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung

Nach der novellierten Röntgenverordnung vom 01.07.2002 müssen die Kenntnisse und Fachkunden im Strahlenschutz regelmäßig im Abstand von 5 Jahren durch einen 8stündigen „Refresherkurs“ aktualisiert werden. Wenn nicht rechtzeitig zum Fristablauf aktualisiert wurde, verfällt die Fachkunde, ebenso die Kenntnisse.

Betroffen sind alle Zahnärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz und alle Zahnarzthelferinnen mit Kenntnissen im Strahlenschutz.



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B. S. Schröder
Breite Str. 12
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/939570
Fax: 02361/939572
info@strahlenschutz-schroeder.de

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