Nach der novellierten Röntgenverordnung vom 01.07.2002 müssen die Kenntnisse und Fachkunden im Strahlenschutz regelmäßig im Abstand von 5 Jahren durch einen 8stündigen „Refresherkurs“ aktualisiert werden. Wenn nicht rechtzeitig zum Fristablauf aktualisiert wurde, verfällt die Fachkunde, ebenso die Kenntnisse.
Betroffen sind alle Zahnärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz und alle Zahnarzthelferinnen mit Kenntnissen im Strahlenschutz.