Nach der novellierten Strahlenschutzverordnung müssen alle Personen, die in der Nuklearmedizin oder in der Strahlentherapie tätig sind, keine Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung haben, einen Strahlenschutzkurs zum Erwerb von Kenntnissen absolvieren. (Anlage A3.4 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin) Dies gilt seit dem 1. Juli 2004.
Für diesen Kurs ist eine Mindestdauer von 24 Unterrichtsstunden vorgeschrieben, die von uns in einem dreitägigen Block jeweils von Montag bis Mittwoch durchgeführt werden.
Betroffener Teilnehmerkreis:
Wichtig!!!
Dieser Kurs ist ebenfalls die Voraussetzung zum Erwerb der Sachkunde, die zu einem späteren Erwerb der Fachkunde notwendig ist. Ohne Nachweis der Teilnahme an diesem Kurs, werden Ihnen von der Ärztekammer keine Tätigkeitszeiten zum Erwerb der Sachkunde anerkannt.
Titel: Strahlenschutzkurs für Ärzte und andere Personen zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin und in der Strahlentherapie nach Anlage A3.4 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin.