MTRAs besitzen qua Ausbildung beide Fachkunden im Strahlenschutz (Fachkunde nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung). Nach der Novellierung der Röntgenverordnung und der neuen Strahlenschutzverordnung müssen beide Fachkunden regelmäßig im Abstand von 5 Jahren aktualisiert werden.