Einer Forderung der Richtlinie 96/29/EURATOM folgend, wird abweichend von der bisherigen Anzeigepflicht der Betrieb einer Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung genehmigungsbedürftig sein. Hiervon ausgenommen sind Hoch- und Vollschutzgeräte sowie Schulröntgeneinrichtungen.
Bauartzulassungen werden zukünftig zentral vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilt. Damit soll eine Vereinfachung des Verfahrens erreicht werden.
Neben dem verbesserten Schutz für Patienten und Arbeitskräfte werden künftig auch Schüler, die im Unterricht unter Aufsicht eines Lehrers mit Röntgeneinrichtungen umgehen, besser geschützt, indem die Anforderungen für die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen deutlich erhöht werden.