Seminar

Aktualisierungskurse für Ärzte, MTRAs und sonstiges in der Medizin tätiges Personal

Nach den neuen Verordnungen (Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung) müssen die Kenntnisse und Fachkunden im Strahlenschutz regelmäßig im Abstand von fünf Jahren aktualisiert werden. Gefordert wird nach beiden Verordnungen jeweils ein 8-stündiger Kurs.

Da die zu aktualisierenden Inhalte für beide Verordnungen zu einem großen Teil übereinstimmen (z.B. Strahlenschutzbereiche, Grenzwerte usw.) und ebenso für alle betroffenen Berufsgruppen gleichermaßen zutreffen, bieten wir einen "Kombinierten Aktualisierungskurs" an, der mit insgesamt 12 Unterrichtsstunden an 2 Tagen durchgeführt wird. Daran können alle Personen teilnehmen, die entweder Kenntnisse oder Fachkunden nach der Strahlenschutz- oder Röntgenverordnung aktualisieren müssen (also Ärzte, MTRAs, MTAs, Pflegepersonal und ArzthelferInnen).

Betroffen sind alle Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und/oder nach der Strahlenschutzverordnung, MTRAs, und sonstige Personen mit erworbenen Kenntnissen im Strahlenschutz (MTAs, Pflegepersonal, ArzthelferInnen).

Die Kurse werden von uns sowohl als "offene" Kurse (Teilnehmer aus beliebigen Kliniken und Praxen mit beliebigen Standorten) als auch als so genannte "inhouse"-Kurse (klinikinterne Kurse) bundesweit durchgeführt. Bei den "inhouse"-Kursen hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass sämtliche Betroffenen einer Klinik unabhängig von den jeweiligen Fristen teilnehmen und die Kurse somit im fünfjährigen Rhythmus von den Verwaltungen angeboten werden.

Wurde die Frist zum Erhalt der Fachkunde überschritten, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, wie ihr gegenüber das Vorhandensein der erforderlichen Fachkunde nachzuweisen ist. In unserem Fall ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem „Besonderen Kurs“ zum Wiedererwerb der Fachkunde vorgesehen.

Wir bieten diese Kurse in einem „Drei-Tage-Block“, den sämtliche betroffenen Personen gleichzeitig wahrnehmen können. Betroffene, die Ihre Fachkunde nach beiden Verordnungen verloren haben, nehmen an allen drei Tagen teil (24 Unterrichtsstunden). Diejenigen, welche die Fachkunde nach der Röntgenverordnung verloren haben, nehmen am 1. und 2. Kurstag teil (16 Unterrichtsstunden), und die, welche die Fachkunde nach der Strahlenschutzverord-nung verloren haben, nehmen am 1. und 3. Kurstag teil.

Im Rahmen des Neuerwerbs der Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung kann auch die Fachkunde nach der Röntgenverordnung aktualisiert werden!

Sämtliche von uns angebotenen Strahlenschutzkurse sind bundesweit anerkannt!

Kurstermine und Anmeldung



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B. S. Schröder
Breite Str. 12
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Tel.: 02361/939570
Fax: 02361/939572
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