Die Röntgenverordnung schreibt vor, dass alle Ärzte, die Röntgenstrahlen auf lebende Menschen anwenden oder auch nur die rechtfertigende Indikation erstellen (anordnen), die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen müssen. Davon sind nahezu alle Ärzte betroffen.
Wer nach dem 1. 1. 1988 das Staatsexamen abgelegt hat und die Fachkunde erwerben möchte, muss hierzu folgende Nachweise erbringen:
Die Kurse im Strahlenschutz vermitteln Gesetzeswissen, sonstiges theoretisches Wissen und praktische Übungen im Strahlenschutz auf dem jeweiligen Anwendungsgebiet.
Wir bieten mit unseren Kursen den Erwerb von Kenntnissen für das theoretische Wissen an:
Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Dozenten aus Forschung und Lehre, wobei sämtliche Kriterien, die zum Erwerb der Fachkunde notwendig sind, berücksichtigt werden. Insbesondere wird großer Wert auf die praktischen Belange des Strahlenschutzes gelegt, welche im Tagesablauf sowohl für die Anwendung von Röntgenstrahlung als auch für die rechtfertigende Indikation von Bedeutung sind. Die Kurse besitzen die Anerkennung der zuständigen Behörden und werden von uns auch als In-house-Kurse angeboten.
Anmeldung für Aktualisierungskurse
Anmeldung zum Kurs "Erwerb der Fachkunde"
Anmeldung zum Spezialkurs-CT
Anmeldung zum Kurs "Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie (StrlSchV)"